1Ein unverbindliches Angebot der Škoda Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig für den Škoda Enyaq iV 60, 58 kWh Batterie, Elektromotor 132 kW (179 PS), 1-Gang-Automatik: Anschaffungspreis: 31.295,00 € zzgl. Überführungskosten i. H. v. 1090,00 €, Leasingsonderzahlung 3.000,00 €5, Gesamtbetrag: 10.176,00 € zzgl. Überführungskosten i. H. v. 1090,00 €, jährliche Laufleistung: 10.000 km, Vertragslaufzeit: 24 Monate, 24 mtl. Raten à 299,00 €. Bonität vorausgesetzt. Angebot gilt ausschließlich für Privatkunden sowie bei Anfrage und Genehmigung bis 30.09.2023. Individuelle Angebote erhalten Sie bei uns im Autohaus.
2Nähere Informationen zur Škoda Mobilitätsgarantie erhalten Sie bei uns oder unter skoda-auto.de/service/skoda-mobilitaetsgarantie.
3Verfügbarkeit der Systemleistung kann begrenzt sein und ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie z. B. Ladezustand, Alter und Temperatur der Batterie, Umgebungstemperatur etc.
4Tatsächliche Reichweite abhängig von Faktoren wie persönlicher Fahrweise, Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Witterungsverhältnissen, Nutzung von Heizung und Klimaanlage, Vortemperierung, Anzahl der Mitfahrer.
5Die zu leistende Sonderzahlung entspricht der möglichen staatlichen Förderung i. H. v. 3.000,00 € durch das BAFA. Der Leasingnehmer hat die Sonderzahlung in Höhe von 3.000,00 € unabhängig von der Bewilligung und Auszahlung der staatlichen Förderung an die Leasinggeberin zu leisten. Die Förderung gilt nur für Privatkunden und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel und spätestens am 31.12.2024. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de
Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.